Bei einem Einkaufsbummel am Tage auf der Via Toledo in Neapel, Italien trug ein Urlauber bekleidet mit kurzärmligen Hemd eine nicht besonders auffällige aber teure Rolex mit President-Armband am Handgelenk. Er wurde von hinten überfallen und die Luxus-Uhr unter Gewaltanwendung gestohlen. Die Hausratversicherung muss den Fall regulieren. Die Gesellschaft konnte sich nicht auf blossen Diebstahl berufen, der durch den Tarif nicht abgedeckt wäre. Auch das Argument "grobe Fahrlässigkeit" zählt in dem Fall nicht.
So entschied das Oberlandesgericht Köln (Az.: 9 U 26/05).
Technorati Tags: Diebstahl, Raub, Urlaub, Italien, Neapel, Urteil
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