Aufruhr in Glasshütte - Mühle ist insolvent
Mühle-Glashütte GmbH hat am Mittwoch Insolvenz angemeldet, teilt NOMOS Glashütte heute mit. Mühle hatte in den vergangenen Jahren 25.000 Uhren verkauft, die nicht den Kriterien der "Glashütter-Regel" entsprachen und somit nicht als Glashütter Uhren bezeichnet werden durften. Der Schaden beläuft sich auf 63 Millionen Euro.
Das Landgericht München I stellte im Verfahren NOMOS vs Mühle mit Urteil vom 22.02.2007 (Aktenzeichen: 4 HKO 10520/06) fest, dass Mühle wiederholt gegen die "Glashütter-Regel" und einen Vergleich aus dem Jahre 2002 verstiess. Gemäss der Auflage aus dem Urteil gab Mühle 25.265 Verstösse seit 2002 zu, hatte also so viele Uhren fälschlicherweise als Glashütter Uhren verkauft. Im Vergleich war eine Strafzahlung in Höhe von 2.500 Euro pro Verstoss vereinbart worden. Somit müsste Mühle insgesamt 63.162.500 Euro an Nomos zahlen.
NOMOS-Geschäftsführer Uwe Ahrendt dazu:
Technorati Tags: Uhrenhersteller, Klage, Urteil, Glashütte, Insolvenz, Glashütter-Regel
Mühle-Glashütte GmbH hat am Mittwoch Insolvenz angemeldet, teilt NOMOS Glashütte heute mit. Mühle hatte in den vergangenen Jahren 25.000 Uhren verkauft, die nicht den Kriterien der "Glashütter-Regel" entsprachen und somit nicht als Glashütter Uhren bezeichnet werden durften. Der Schaden beläuft sich auf 63 Millionen Euro.
Das Landgericht München I stellte im Verfahren NOMOS vs Mühle mit Urteil vom 22.02.2007 (Aktenzeichen: 4 HKO 10520/06) fest, dass Mühle wiederholt gegen die "Glashütter-Regel" und einen Vergleich aus dem Jahre 2002 verstiess. Gemäss der Auflage aus dem Urteil gab Mühle 25.265 Verstösse seit 2002 zu, hatte also so viele Uhren fälschlicherweise als Glashütter Uhren verkauft. Im Vergleich war eine Strafzahlung in Höhe von 2.500 Euro pro Verstoss vereinbart worden. Somit müsste Mühle insgesamt 63.162.500 Euro an Nomos zahlen.
NOMOS-Geschäftsführer Uwe Ahrendt dazu:
"Es geht hier ausdrücklich nicht darum, ein Unternehmen zu schädigen, sondern es geht um den Schutz von Qualität und Arbeitsplätzen. Nur wer als Uhrenhersteller auch wirklich vor Ort in Glashütte maßgebliche Arbeiten am Werk leistet, schützt das Qualitätsversprechen, das Glashütte Liebhabern guter Uhren gibt, und schafft Arbeitsplätze hier bei uns."NOMOS hatte nunmehr als erneuten Vergleich angeboten, auf 99 Prozent der Strafzahlungen zu verzichten, wenn Mühle sich ehrlich an die Regeln und Gerichtsurteile hält sowie der Name und die Herkunftsbezeichnung Glashütte in Zukunft geschützt bleibt. Mühle lehnte ab und wollte sich offenbar weder an die gesetzlichen Regelungen halten, noch sieht sich der Uhrenhersteller 13 Jhre nach seiner Gründung imstande, Glashütter Uhren zu bauen. Mühle wählte daher den Weg in die Insolvenz.
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